Kreisrecht
Neben den Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes wird die Tätigkeit des Landkreises auch durch das sogenannte Kreisrecht bestimmt.
Neben den Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes wird die Tätigkeit des Landkreises auch durch das sogenannte Kreisrecht bestimmt.

