Soziales
Amt für Arbeit und Soziales
Mit dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum 01.01.2005 zu einer einheitlichen Leistung "Grundsicherung für Arbeitssuchende" (Arbeitslosengeld II) zusammengefasst.
Im Zuge dieser Arbeitsmarkreform hat das Amt für Arbeit und Soziales des Main-Taunus-Kreises die Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern in Eigenregie übernommen.
Die Zusammenlegung der ehemaligen Arbeitslosen- und Sozialhilfe soll nicht nur eine Vereinheitlichung und Generalisierung der Leistungsarten erreichen, sondern insbesondere die umfassende Betreuung aus einer Hand sicherstellen. Dazu zählt zum einen die intergrationsorientierte Ausstiegsberatung durch individuelle Eingliederungsvereinbarung und zum anderen die Sicherung des Lebensunterhaltes.
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